AK Migration und Flüchtlinge im Nord-Süd-Forum e.V. Presseerklärung
Die Bezahlkarte – zusätzliche Erschwernisse für Geflüchtete
Jeder Mensch hat das Anrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, dazu gehört auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und die persönliche Entscheidung, wofür man sein Geld ausgeben will. Der Arbeitskreis Migration und Flüchtlinge e.V. sieht dieses Recht durch die Einführung der Bezahlkarte nicht mehr gewährleistet. Bezahlkarten sollen als Abschreckungsinstrument eingesetzt werden, um die Zahl der Asylbewerber_innen zu senken.
Durch die Einführung der Bezahlkarte findet eine Diskriminierung, Freiheitsbeschränkung wie auch Demütigung der betroffenen Personen statt. Wie viel Bargeld ausgezahlt wird, kann jedes Bundesland selber bestimmen. Mit der Bezahlkarte können die meisten Einkäufe nur noch in bestimmten Geschäften getätigt werden. Dinge im Secondhandladen , auf dem Flohmarkt oder bei e-bay zu kaufen ist nicht mehr möglich . Die Teilhabe an sozialen und kulturellen Veranstaltungen wird erheblich erschwert.
Mit der Bezahlkarte soll die Bargeldverfügung für geflüchtete Menschen eingeschränkt und Überweisungen, – wohin auch immer – massiv erschwert werden. Hessens Regierungschef Boris Rhein erklärt die Einigung für die Bezahlkarte zu einem »wichtigen Schritt, Anreize für illegale Migration nach Deutschland zu senken«. Folglich wird versucht, den Betroffenen das Leben hier schwer zu machen mit dem Ziel, Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuhalten.
Der Arbeitskreis Migration und Flüchtlinge schließt sich dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2012 an, dass Sozialleistungen nicht zur Abschreckung von Geflüchteten missbraucht werden dürfen. Trotzdem benutzen selbst demokratische Parteien die Bezahlkarte als Abschreckungsinstrument.
Wenn die Menschenwürde infrage gestellt wird, ist es Aufgabe aller demokratischen Par-
teien, sie erst recht abzusichern.