Pressemitteilung des AK Migration und Flüchtlinge zum Landesaufnahmeprogramm Afghanistan: Wichtiger Beschluss: Aber unerfüllbare Bedingungen, deshalb Familiennachzug nur für ganz Wenige.
Viele in Bremerhaven lebende Menschen aus Afghanistan sind seit der Übernahme der Macht durch die Taliban voller Sorge um nahe Angehörigen, die sie dort in einer lebensbedrohlichen Lage wissen. Große Hoffnung löste bei ihnen ein Beschluss des Bremer Senats vom 21.12.2021 aus. Danach soll im Lande Bremen lebenden Afghan*innen der Familiennachzug ermöglicht werden. Generell begrüßt der AK Migration und Flüchtlinge im Nord-Süd-Forum diesen Beschluss und dabei besonders auch die Entscheidung, dass das Landesaufnahmeprogramm keine Obergrenze hinsichtlich der aufzunehmenden Personen enthält.
Doch als kaum überwindbare Hürde schätzt der Arbeitskreis die Verpflichtung ein, nach der die Betroffenen für Wohnung und Unterhalt der nachzuholenden Angehörigen 5 Jahre lang bürgen müssen. Da die meisten der hier lebenden Menschen aus Afghanistan nicht über das für ein Nachholen nächster Angehörige in einer Verpflichtungserklärung anzugebene Einkommen verfügen, bedeutet dies: Der Beschluss des Senats ermöglicht de facto für die meisten Betroffenen nicht den erhofften Familiennachzug.
Eine ähnliche Regelung gab es schon beim Landesaufnahmeprogramm Syrien. Die damalige Ankündigung löste große Erwartungen aus, 1600 Anträge gingen in Bremen, über 300 in Bremerhaven ein. Aber nur 2 Menschen aus Bremerhaven und 13 aus Bremen erhielten bisher die Bestätigung, Familienangehörige nachholen zu können. Einige Bestätigungen – sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven – stehen noch aus. Im Bericht für den Senat dazu heißt es: „Die hohe Zahl der Anfragen verdeutlicht, wie hoch die Relevanz von Familiennachzügen für die hier lebenden Syrer*innen ist. Ursächlich für den mäßigen Erfolg des Aufnahmeprogramms sind die finanziellen Hürden für die Verpflichtungsgeber“ (Seite 2 Beschlussvorlage VL20/5319). Dies gilt sicherlich im gleichen Maße auch für das „Landesaufnahmeprogramm Afghanistan“.
In Bremer zivilgesellschaftlichen Organisationen entstand aus diesem Grunde die Idee, einen „Solidaritätsfonds Afghanistan“ zu schaffen. Mit gespendetem Geld möglichst vieler Menschen soll dieser Solidaritätsfonds entstehen. Seine Aufgabe ist es, dafür zu bürgen, dass die nachgeholten Angehörigen kein Geld aus den Sozialkassen benötigen werden.
Der AK Migration und Flüchtlinge wird sich in seiner nächsten Sitzung mit Claudia Schmitt, der Bremer Ansprechpartnerin für den „Solidaritätsfonds“ darüber austauschen, in welcher Form und unter welchen Voraussetzungen dieser Fonds helfen könnte, Familiennachzug aus Afghanistan in Bremen und in Bremerhaven zu ermöglichen. Dies erscheint dem Arbeitskreis deshalb besonders wichtig, weil die extreme Beschränkung von legalen Einreisemöglichkeiten einer der Gründe ist, aus dem sich Flüchtende auf den gefährlichen und oft tödlichen Weg über das Mittelmeer, in die belarussisch-polnischen Wälder oder auf die „Balkanroute“ machen.