05. Dezember 2022
Pressemitteilung Ehefähigkeitszeugnis für geflüchtete Afghanen

Am 02.12.22 fand ein Pressegespräch zum Thema Ehefähigkeitszeugnis für geflüchtete Afghanen bei fehlender Tazkira im Eine-Welt-Zentrum statt. An diesem Gespräch haben Jens Gerke (Lokalredation Nordsee-Zeitung), Sven Weingärtner (Radio Bremen), Werner Keil (ev.-reform. Kirchengemeinde), Mohammad Reza Hosseni und Gisela Wiegel, Ute Möhle, Christa Fürst (AK Migration und Flüchtlinge) teilgenommen.

Bericht von buten un binnen dazu: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/hochzeit-afghanen-bremerhaven-daenemark-dokumente-100.html

Der Arbeitskreis Migration und Flüchtlinge im Nord-Süd-Forum Bremerhaven e. V. (AK) zeigt sich entsetzt über eine Entscheidung des Oberlandesgrichts (OLG) Bremen vom Oktober 2022. Es entschied, die standesamtliche Trauung von afghanischen Paaren weiterhin davon abhängig zu machen, dass die Betroffenen “urkundliche Nachweise zur Geburt, Abstammung und Familienstand (u. a. die Tazkira/Familienstammbuch)” erbringen. Dies ist deshalb ein Skandal, weil das OLG im September von der Innenbehörde informiert wurde, dass es für Geflüchtete aus Afghanistan unmöglich ist, die verlangten Papiere von der afghanischen Botschaft in Berlin zu beschaffen. Die konsularischen Vertretungen und die Botschaft Afghanistans stellen nach eigenem Bekunden keine Dokumente aus. Durch die aktuelle Entscheidung des OLG Bremen bleibt es trotz dieser Sachlage dabei, dass die Standesämter im Lande Bremen afgahnische Paare nicht trauen können, da sie keine Möglichkeit haben, von den Vorgaben der OLG abzuweichen. Weitere Informationen hier.

Da auch der Flüchtlingsrat in Bremen jetzt das Thema noch einmal aufgreifen will, gibt es vielleicht Hoffnung, dass sich irgendwann etwas ändert.